Energetische Sanierung mit der Bossmann GmbH in Wesel am Niederrhein!
Lassen Sie Haus und Wohnung durch Profi-Handwerker energetisch sanieren.
Energie und Geld sparen – durch Förderprogramme der KfW-Bank!
Nutzen Sie die KfW-Fördermittel und sparen Sie bei der Sanierung Ihrer Immobilie
Alte Heizkörper tauschen, neue Heizung einbauen, Fassade dämmen u.v.m. – Wir beraten Sie gern und bieten alle Leistungen aus einer Hand!
Wir kümmern uns nicht nur im Ihre energetische Sanierung in Wesel am Niederrhein, wir beraten Sie auch umfassend zum Thema Förderungen der KfW-Bank.
So können Sie sich nicht nur entspannt zurücklehnen und von erstklassigen Sanierungsleistungen aus einer Hand profitieren, sondern zusätzlich durch unterschiedliche Zuschüsse und günstige Kredite ordentlich Geld sparen.
Förderungen der KfW-Bank für die energetische Sanierung
Die KfW, eine der führenden Förderbanken weltweit, steht für „Kreditanstalt für Wiederaufbau“.
Seit vielen Jahren ist die KfW eine Anstalt des öffentlichen Rechts und hat es zur Aufgabe, positive wirtschaftliche, soziale und ökologische Fortschritte zu erzielen.
Mittlerweile sind es jährlich mehr als 17 Milliarden Euro, die die KfW in die Reduzierung von
CO2 investiert. Hierbei wird vor allem auf die Energiestandards von Gebäuden geachtet, die stets einen anerkannten Wert einhalten sollten.
Das große Ziel der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist es, das nationale Klimaschutzprogramm des Kyoto-Protokolls zu erfüllen. Aus diesem Grund werden auch Sie als Privatperson unterstützt, wenn Sie eine energetische Sanierung in Wesel am Niederrhein vornehmen möchten.
Alle KfW-Fördermittel werden vom Land oder von den Kommunen bereitgestellt und in Form von günstigen Krediten oder einmaligen Zuschüssen gewährleistet.
Im Folgenden erfahren Sie, welche Voraussetzung Sie erfüllen müssen, um KfW-Fördermittel beantragen zu können. Gerne sind wir bereit, Sie umfassend zu diesem Thema zu beraten und die bestmöglichen Konditionen für Ihre Haus- oder Wohnungssanierung zu erzielen – für die Schonung der Umwelt und Ihres Geldbeutels.
Was wird durch die KfW finanziert?
Bei einer energetischen Sanierung greifen in der Regel die Förderprogramme 151 und 152.
-
Förderprogramm 151 (Sanierung und erneuerbare Energien)
Sobald bei einer energetischen Sanierung erneuerbare Energien zum Einsatz kommen, z.B. der Einbau einer Solaranlage, können Sie das KfW-Förderprogramm 151 beantragen. Die Ausnahme: Eine Umstellung auf Nah- beziehungsweise Fernwärme oder auf ein Blockkraftheizwerk.
-
Förderprogramm 152 (mehrere energetische Sanierungen)
Die Zuschüsse des Förderprogramms 152 kommen dann zum Einsatz, wenn Sie mehrere energetische Sanierungen durchführen möchten. Beispiel: Sie haben sich für einen Fensteraustausch, eine Heizungsumstellung sowie eine Fassadendämmung entschieden.
Von Vorteil ist, dass die KfW-Fördermittel nicht nur die Kosten für die tatsächliche Sanierung in Wesel am Niederrhein unterstützen, sondern auch die Planung, die Baubegleitung sowie die Beratung. Wenn Sie also ein Haus oder eine Wohnung kaufen, die dem neusten energetischen Standard entspricht, können Sie auch hier von einer finanziellen Begünstigung profitieren.
Vereinbaren Sie jetzt den schnellstmöglichen Beratungstermin mit unserem Energieexperten!
Das Förderprogramm 430 (Wohnraum energetisch sanieren)
Das Förderprogramm 430 kommt in Form eines Zuschusses jedem zugute, der Wohnraum (Wohnhaus oder Eigentumswohnung) energetisch sanieren oder saniert kaufen möchte.
Hierbei ist eine Finanzierung bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit (bei einem KfW-Effizienzhaus 55) möglich.
Das Fördermittel 430 lässt sich mit anderen Fördermitteln kombinieren und ist umso höher, desto besser die Energieeffizienz des Wohnraumes ist.
Das Förderprogramm 167 – Schutz für die Umwelt (energetische Sanierung mit Installation schadstoffarmer Heizsysteme und Heiztechniken)
Da jeder private Haushalt einen kleinen Teil zum Umweltschutz beitragen kann, bietet die KfW das Förderprogramm 167 an. Dieses Programm kann jeder beantragen, der schadstoffarme Heizsysteme und Techniken installieren möchte.
Hierzu zählen:
- Solarkollektoranlagen
- Biomasseanlagen
- Kombinierte Heizungsanlagen
Die Voraussetzung für die Bewilligung der Förderung ist, dass die alte Heizanlage vor dem 1. August 2008 installiert wurde. Außerdem darf die Summe der Förderung nicht höher sein, als die eigentlichen Kosten für die Umrüstung auf schadstofffreie Heiztechnik.
Förderprogramm 274: Extra Förderung beim Einbau einer Fotovoltaikanlage
Mit dem Programm 274 wird die Anschaffung von Fotovoltaikanlagen bis zu 100 Prozent gefördert. Die Voraussetzung ist, dass ein Teil der erneuerbaren Energie in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird. Aus diesem Grund ist die Anschaffung besonders für Unternehmen von Vorteil, die über große Grundstücke und Dachflächen verfügen.
Doch auch Privatpersonen, die beispielsweise einen Bauernhof besitzen, können von dem Bau und der Förderung einer Fotovoltaikanlage profitieren – denn Strom wird für immer kostenlos sein.
Das Förderprogramm 275 (energetische Sanierung mit Fotovoltaik und Energiespeichersystem)
Das Förderprogramm 275 kann beantragt werden, wenn Sie Ihre Fotovoltaikanlage mit einem zugehörigen Energiespeichersystem kombiniert werden soll.
Energetische Sanierung – Gesetzliche Vorschriften
Der Umweltschutz sowie eine gewisse Energieeffizienz eines Gebäudes ist nicht die eigene Entscheidung, sondern gesetzliche Vorschrift.
Die Vorgaben der Energiesparordnung EnEV 2014 müssen eingehalten werden, sonst drohen dem Eigentümer Geldstrafen, die meist höher sind als die Ausgaben für die notwendige Sanierung.
Jeder Haus- und Wohnungseigentümer, der seine Immobilie vor Februar 2002 erworben hat, muss diese Vorgaben einhalten. (Für den vorherigen Erwerb gelten andere Richtlinien.)
Heute gilt, dass jeder Immobilienbesitzer nach Erwerb zwei Jahre Zeit hat, eine energetische Sanierung gemäß der EnEV 2014 durchführen zu lassen.
Folgende Sanierungsarbeiten sind gesetzlich vorgeschrieben:
- Die obere Geschossdecke sowie das Dach müssen gedämmt werden, wenn der obere Raum (Dachboden) begehbar ist.
- Öl- und Gasheizungskessel, die vor dem Jahre 1978 gebaut wurden, müssen gegen neue, vorschriftsgemäße Heizsysteme ausgetauscht werden.
- Bei allen Immobilien, die vor dem Jahre 1984 erbaut wurden, muss eine Fassadendämmung erfolgen (dies gilt auch, wenn Sie die Immobilie vor dem Jahre 2002 erworben haben).
Um hohe Geldstrafen vermeiden zu können, sollten Sie sich von einem Fachmann beraten lassen, welche energetischen Sanierungsmaßnahmen an Ihrer Immobilie durchgeführt werden müssen.
Unser Energieexperte wird Sie bei einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung ausführlich beraten und die Notwendigkeit zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften prüfen.
Gerne können Sie auch einen externen Energieberater zu Rate ziehen, um eine zweite fachmännische Meinung einzuholen.
Gemeinsam werden wir dann einen Sanierungsplan für Ihre Immobilie erarbeiten, der alle Vorgaben der EnEV 2014 erfüllen wird.
Gerne sind wir bereit, die energetische Haus- oder Wohnungssanierung mit anderen Sanierungsarbeiten zu kombinieren. So machen Sie Ihr Zuhause nicht nur umweltfreundlich, energieeffizient und sparen eine Menge Heizkosten, Sie lassen die Wohnräume auch in neuem Glanz erstrahlen und steigern Ihr Wohlbefinden in den eigenen vier Wänden.
Als eines der größten Sanierungsunternehmen Deutschlands ist es uns möglich, Ihnen alle Arbeiten aus einer Hand anbieten zu können. Die bedeutet, dass Sie sich weder um organisatorische Aufgaben, noch um die Beschaffung oder die fachgerechte Entsorgung von neuen und alten Baumaterialien kümmern müssen.
Mit einer energetischen Sanierung in Wesel am Niederrhein können Sie vielfach sparen:
- Ihr Energieverbrauch wird deutlich sinken – und mit ihm die Heizkosten
- Durch die Beratung eines erfahrenen Experten sowie einer erstklassigen Durchführung, entgehen Sie hohen Geldbußen
- Mit tollen Pauschalangeboten der Bossmann GmbH in Wesel am Niederrhein sparen Sie viel Geld
Ein weiterer Pluspunkt: Mit einer energetischen Sanierung in Wesel am Niederrhein tragen Sie deutlich zur Werterhaltung Ihrer Immobilie bei.
Die Bossmann GmbH: Wir dämmen die Fassade, tauschen Heizkörper und Fenster, bauen neue Heizungen ein und vieles mehr…
Sie profitieren von unserem Know-how und den Fördermitteln der KfW-Bank.
Sie sind an einer energetischen Sanierung interessiert und möchten von erstklassigen Leistungen aus einer Hand sowie von einer optimalen Beratung zum Thema KfW-Fördermittel profitieren?
Dann sollten Sie jetzt einen schnellstmöglichen Beratungstermin mit unserem Fachpersonal vereinbaren.
Bei einer Begehung der zu sanierenden Immobilie wird mit geschultem Auge geprüft, welche Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden müssen. Anschließend erstellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.
Sie benötigen noch mehr Informationen zum Thema Haussanierung in Wesel? Fragen Sie uns nach individuellen Sanierungsmöglichkeiten und fordern Sie ein kostenloses Angebot an oder vereinbaren Sie einen Vor-Ort-Termin. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie unter der Telefon-Nr. 0800-72447376 durch. Wir freuen uns auf Sie!